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Zum Ende der Seite springen Strafmaß bei Zuzweitfahren auf Mofa
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JR!
Grünschnabel



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Strafmaß bei Zuzweitfahren auf Mofa Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen.
Ich hätte mal wieder eine Frage und zwar, wie es mti dem Strafmaß aussieht wenn man am Mofa hinten drauf jmnd. mitnimmt und dabei von der Polizei aufgehalten wird.

Meine Eltern regen sich nämlich schon drüber auf und sagen, dass ich Führerscheinsperre bekomme, wenn ich erwischt werde.

Wisst ihr da etwas genaueres, was mri drohen könnte, wenn ich wirklich erwischt werde?

LG JR!
31.07.2010 20:34 JR! ist offline E-Mail an JR! senden Beiträge von JR! suchen Nehmen Sie JR! in Ihre Freundesliste auf



Stage6 pro Stage6 pro ist männlich
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Moje

Soweit ich das weiss, gibt das eine Geldstrafe...

Ist klar das die sich drüber aufregen! Zurecht! Wenn du einen hinten mitnimmst ist die Versicherrungsschutz weg !

Fühererscheinsperre sehr unwahrscheinlich wenn sonst noch nichts vorgefallen ist... Das kommt dann eher bei Fahren ohne Fahrerlaubnis.

__________________
AEROX !!!! <3

Endlich kommt der Sommer fröhlich

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Stage6 pro: 31.07.2010 22:48.

31.07.2010 20:53 Stage6 pro ist offline E-Mail an Stage6 pro senden Beiträge von Stage6 pro suchen Nehmen Sie Stage6 pro in Ihre Freundesliste auf
toms
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Solange es noch ein echtes Mofa ist:
TBNR 121100, "Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.", 5 Euro.
Aber große Probleme wenn etwas passiert (Unfall, Personenschaden)!

Wenn das "Mofa" nicht einsitzig ist, z.B. Mofatasche entfernt, ist es ein Kleinkraftrad und fahrerlaubnispflichtig.
Also ggf. §21 StVG einschlägig. Dann je nach Alter Erwachsenenstrafrecht (Geldstrafe) oder Jugendstrafrecht (Sozialstunden). Plus 6 Flenspunkte. Ferner bei Wiederholungstätern Führerscheinsperre und/oder MPU.

__________________
MfG
Thomas
31.07.2010 21:37 toms ist offline E-Mail an toms senden Beiträge von toms suchen Nehmen Sie toms in Ihre Freundesliste auf
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:-)


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Das mit der Führerscheinsperre ist völliger Unsinn... solltest du da mal erwischt werden, einfach zahlen und die Sache ist geritzt...

__________________
Dieser Beitrag wurde 2568 mal editiert, zum letzten Mal von speedguru, MassiveT, 2takt, Joker und noch von 2564 anderen: Heute, 72:63
31.07.2010 22:43 automatix ist offline E-Mail an automatix senden Beiträge von automatix suchen Nehmen Sie automatix in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie automatix in Ihre Kontaktliste ein
JR!
Grünschnabel



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Okay, danke für die Antworten smile

Das mit der Tasche hinten drauf, find ich aber komisch. Da ich mein Mofa beim Drosseln in ner Werkstatt hatte und die haben mir keine Tasche drauf gemacht, sprich ich kann gar keine solche Tasche haben und so hab ich also 2 Plätze auf meinem Mofa.
31.07.2010 22:53 JR! ist offline E-Mail an JR! senden Beiträge von JR! suchen Nehmen Sie JR! in Ihre Freundesliste auf
toms
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Nach deutschem Recht gilt eine Sitzbank von >450mm Länge als mehrsitzig, also nicht für Mofas. So eine lange Sitzbank müsste (z.B. mit Mofa-Tasche) verkürzt werden (und die Tasche als Drossel in die Betriebserlaubnis eingetragen).
Nach EU-Recht kann auch eine lange Sitzbank als einsitzig deklariert werden. Aber das ist eine Grauzone, da das EU-Recht kein Mofa kennt. Manche Polizisten schreiben dann trotzdem eine Anzeige.
Was also steht in der Betriebserlaubnis hinsichtlich Sitzplätze und/oder Sitzverkürzung?

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Thomas
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vor allem: wenn die Sitzbank zu lang ist und das Fahrzeug dann eben KEIN Mofa mehr ist, dann liegt (auch wenn das Fahrzeug nicht zu schnell ist) fahren ohne Fahrerlaubnis vor ...

in der Betriebserlaubnis steht in der Regel nicht nur was von einer Tasche sondern sogar eine spezielle Artikelnummer des Herstellers des Mofaumbausatzes, diese Nummer ist auch an der Tasche angebracht

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01.08.2010 14:04 speedguru ist offline Homepage von speedguru Beiträge von speedguru suchen Nehmen Sie speedguru in Ihre Freundesliste auf
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Also ich hab jetzt mal in der Bescheinigung vom TÜV nachgeschaut, weil jedes Mofa muss ja nachdem die Drossel eingebaut wurde da vorgeführt werden. Und da steht drinnen dass eine Tasche drangemacht wurde. Wurde sie aber nicht!

Hier nochmal die ganze "TÜV"-Bescheinigung:
http://forum.worldsoccergoal.de/privat/Unbenannt-1.png

Liegt auf privatem Server, da es für Anhang und Bildhoster zu groß war.
01.08.2010 20:02 JR! ist offline E-Mail an JR! senden Beiträge von JR! suchen Nehmen Sie JR! in Ihre Freundesliste auf
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ohne Tasche ist das Ding aber kein Mofa ...

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Ich warte bis die Grünen, bzw jetzt schon Blauen, was sagen großes Grinsen
01.08.2010 20:38 JR! ist offline E-Mail an JR! senden Beiträge von JR! suchen Nehmen Sie JR! in Ihre Freundesliste auf
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in dem Fall wartest du aber zu lange ... weiter oben ist ja schon geschrieben was passieren kann (und sehr wahrscheinlich auch passieren wird) ...

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01.08.2010 20:39 speedguru ist offline Homepage von speedguru Beiträge von speedguru suchen Nehmen Sie speedguru in Ihre Freundesliste auf
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Mann, ich werde mich wohl nie daran gewöhnen, wie selbstverständlich die Youngsters von einem MoFa reden obwohl sie einen MoFa-Roller meinen... Augen rollen
nähme man ein MoFa, das auch so aussieht wie das, was unsereins seinerzeit als MoFa kennengelernt hat (und heute noch unter "MoFa" versteht), hätte man diesen ganzen Hickhack erst gar nicht... Augen rollen
- scheint aber wohl zu langweilig zu sein... Augenzwinkern

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wenn's am Berge raucht und stinkt
der Trabbi mit der Steigung ringt... Augenzwinkern

wie erklärt man den Unterschied zwischen effektiv und effizient?
- eine Kerze mit einem C-Rohr zu löschen, ist effektiv aber nicht effizient... Augenzwinkern
02.08.2010 23:02 carilian ist offline E-Mail an carilian senden Homepage von carilian Beiträge von carilian suchen Nehmen Sie carilian in Ihre Freundesliste auf
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