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Strafmaß bei Zuzweitfahren auf Mofa |
JR!
Grünschnabel
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| Strafmaß bei Zuzweitfahren auf Mofa |
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Hallo zusammen.
Ich hätte mal wieder eine Frage und zwar, wie es mti dem Strafmaß aussieht wenn man am Mofa hinten drauf jmnd. mitnimmt und dabei von der Polizei aufgehalten wird.
Meine Eltern regen sich nämlich schon drüber auf und sagen, dass ich Führerscheinsperre bekomme, wenn ich erwischt werde.
Wisst ihr da etwas genaueres, was mri drohen könnte, wenn ich wirklich erwischt werde?
LG JR!
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31.07.2010 20:34 |
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Solange es noch ein echtes Mofa ist:
TBNR 121100, "Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.", 5 Euro.
Aber große Probleme wenn etwas passiert (Unfall, Personenschaden)!
Wenn das "Mofa" nicht einsitzig ist, z.B. Mofatasche entfernt, ist es ein Kleinkraftrad und fahrerlaubnispflichtig.
Also ggf. §21 StVG einschlägig. Dann je nach Alter Erwachsenenstrafrecht (Geldstrafe) oder Jugendstrafrecht (Sozialstunden). Plus 6 Flenspunkte. Ferner bei Wiederholungstätern Führerscheinsperre und/oder MPU.
__________________ MfG
Thomas
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31.07.2010 21:37 |
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Das mit der Führerscheinsperre ist völliger Unsinn... solltest du da mal erwischt werden, einfach zahlen und die Sache ist geritzt...
__________________ Dieser Beitrag wurde 2568 mal editiert, zum letzten Mal von speedguru, MassiveT, 2takt, Joker und noch von 2564 anderen: Heute, 72:63
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31.07.2010 22:43 |
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JR!
Grünschnabel
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Okay, danke für die Antworten
Das mit der Tasche hinten drauf, find ich aber komisch. Da ich mein Mofa beim Drosseln in ner Werkstatt hatte und die haben mir keine Tasche drauf gemacht, sprich ich kann gar keine solche Tasche haben und so hab ich also 2 Plätze auf meinem Mofa.
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31.07.2010 22:53 |
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Nach deutschem Recht gilt eine Sitzbank von >450mm Länge als mehrsitzig, also nicht für Mofas. So eine lange Sitzbank müsste (z.B. mit Mofa-Tasche) verkürzt werden (und die Tasche als Drossel in die Betriebserlaubnis eingetragen).
Nach EU-Recht kann auch eine lange Sitzbank als einsitzig deklariert werden. Aber das ist eine Grauzone, da das EU-Recht kein Mofa kennt. Manche Polizisten schreiben dann trotzdem eine Anzeige.
Was also steht in der Betriebserlaubnis hinsichtlich Sitzplätze und/oder Sitzverkürzung?
__________________ MfG
Thomas
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01.08.2010 00:20 |
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speedguru
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vor allem: wenn die Sitzbank zu lang ist und das Fahrzeug dann eben KEIN Mofa mehr ist, dann liegt (auch wenn das Fahrzeug nicht zu schnell ist) fahren ohne Fahrerlaubnis vor ...
in der Betriebserlaubnis steht in der Regel nicht nur was von einer Tasche sondern sogar eine spezielle Artikelnummer des Herstellers des Mofaumbausatzes, diese Nummer ist auch an der Tasche angebracht
__________________ Spritmonitor
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01.08.2010 14:04 |
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JR!
Grünschnabel
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Also ich hab jetzt mal in der Bescheinigung vom TÜV nachgeschaut, weil jedes Mofa muss ja nachdem die Drossel eingebaut wurde da vorgeführt werden. Und da steht drinnen dass eine Tasche drangemacht wurde. Wurde sie aber nicht!
Hier nochmal die ganze "TÜV"-Bescheinigung:
http://forum.worldsoccergoal.de/privat/Unbenannt-1.png
Liegt auf privatem Server, da es für Anhang und Bildhoster zu groß war.
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01.08.2010 20:02 |
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speedguru
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01.08.2010 20:13 |
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__________________ MfG
Thomas
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01.08.2010 20:28 |
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JR!
Grünschnabel
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Ich warte bis die Grünen, bzw jetzt schon Blauen, was sagen
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01.08.2010 20:38 |
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speedguru
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01.08.2010 20:39 |
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carilian
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Mann, ich werde mich wohl nie daran gewöhnen, wie selbstverständlich die Youngsters von einem MoFa reden obwohl sie einen MoFa-Roller meinen...
nähme man ein MoFa, das auch so aussieht wie das, was unsereins seinerzeit als MoFa kennengelernt hat (und heute noch unter "MoFa" versteht), hätte man diesen ganzen Hickhack erst gar nicht...
- scheint aber wohl zu langweilig zu sein...
__________________ wenn's am Berge raucht und stinkt
der Trabbi mit der Steigung ringt...
wie erklärt man den Unterschied zwischen effektiv und effizient?
- eine Kerze mit einem C-Rohr zu löschen, ist effektiv aber nicht effizient...
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02.08.2010 23:02 |
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